Der Entwurf geht auf eine Intiative der Präsidenten der Landesarbeitsgerichte und der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts zurück und muss vor dem Hintergrund einer absehbar zunehmenden Zahl an Kündigungsschutzklagen gesehen werden. Gleichzeitig ist ein „Normalbetrieb“ mit vielen Personen in kleinen Gerichtssälen oder in enger Taktung mit auf dem Flur wartenden Personen gegenwärtig kaum zu verantworten.