"Es ist eine glatte Schutzbehauptung, dass Tönnies die Daten der Werkvertragsnehmer angeblich nicht speichern durfte", sagte Schaar zum SPIEGEL. "Mich ärgert es richtig, dass in einem so gravierenden Fall der Datenschutz zum Schuldigen gemacht wird." Schaar war von 2003 bis 2013 der oberste Datenschützer der Bundesrepublik.