Die Bundesregierung hat die zur Abfederung der Corona-Krise geltenden Finanzhilfen bei Kurzarbeit bis in das Jahr 2021 hinein verlängert. Das Kabinett billigte am Mittwoch Regierungskreisen zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf und zwei Verordnungen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Damit wird der Anspruch auf Kurzarbeitergeld zeitweise von zwölf auf 24 Monate erweitert. Arbeitgeber bekommen zudem bis Mitte 2021 die bei Kurzarbeit fälligen Sozialbeiträge zu 100 Prozent von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet. Die Mehrausgaben für die BA beziffert Heil in den Reuters vorliegenden Entwürfen für das kommende Jahr auf etwa fünf Milliarden Euro.
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