Als Reaktion auf die Corona-Krise gewährt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) verschiedene Vereinfachungen in Bezug auf Zuwendungen, Zweckbindung und weitere Steuererleichterungen für steuerbegünstigte Rechtsträger. Ziel ist es, das Spendenaufkommen zu erhöhen und die Einrichtungen von Bürokratie zu entlasten. Diese Regelungen gelten rückwirkend vom 01. März 2020 an bis zum 31. Dezember 2020.
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