Die Apps müssten freiwillig, transparent und sicher sein, betont die Kommission. Es dürften nur "anonymisierte Daten" verwendet werden. Forscher und Bürgerrechtler wenden hier aber ein, dass das Prozedere allenfalls pseudonymisierte Nutzerinformationen erlaube, die vergleichsweise einfach wieder reidentifiziert werden könnten. Die Mitgliedstaaten und die Kommission hatten schon Mitte April einen Werkzeugkoffer für den Einsatz von Tracing-Apps und allgemeine Datenschutzvorgaben auch für andere technische Corona-Lösungen entwickelt.
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