Grundsätzlich kann Kurzarbeitergeld für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung allerdings für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.
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