Zur Abfederung der Pandemiefolgen hatte die Bundesregierung Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Unternehmen beschlossen und die Insolvenzantragspflicht für ein halbes Jahr ganz und den Rest des Jahres teilweise ausgesetzt. „Im laufenden Jahr hat sich das Insolvenzgeschehen als Seismograph für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung vom wirklichen Zustand der deutschen Wirtschaft entkoppelt“, kommentiert Patrik-Ludwig Hantzsch, Leiter der Wirtschaftsforschung bei Creditreform, diese Entwicklung.
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