Das Bundeskabinett hat 23. März 2020 den Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan 2020 und den Entwurf des Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) beschlossen. Die Bundesregierung bringt damit ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg, um die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte und Unternehmen vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen.