Der Veranstaltungsbereich ist durch das Coronavirus und die behördlichen Veranstaltungsverbote hart getroffen. Ab wann und in welchem Umfang der Betrieb wiederaufgenommen werden kann, lässt sich kaum prognostizieren. Veranstalter müssen auf unsicherer Faktenbasis Entscheidungen über das Schicksal geplanter Veranstaltungen treffen, oft mit weitreichenden wirtschaftlichen Konsequenzen. Die von der Bundesregierung angedachte „Gutscheinlösung“ wird nur eingeschränkt Erleichterung bringen. Für Veranstaltungen im beruflichen Kontext und mit einem Fachpublikum gelten sie nicht. Hier sind folgende rechtliche Grundlagen entscheidend.