Corona-Sonderzahlungen bis zu EUR 1.500 steuerfrei | ARQIS Rechtsanwälte

Kurz vor den Osterfeiertagen hat das Bundesfinanzministerium den Weg für steuerfreie Sonderzahlungen geebnet. Anlässlich der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jetzt bis zum Ende des Jahres Sonderleistungen von bis zu EUR 1.500 steuerfrei auszahlen oder als Sachleistung gewähren.

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