Fortschritt auf Zeit: Nach Betriebsräten hält die Videokonferenz nun vorübergehend auch im Gerichtsverfahren Einzug – Aber was bleibt nach Corona? | ARQIS Rechtsanwälte

Kontakte vermeiden und Abstand halten, so lauten die Gesundheitshinweise bezüglich COVID-19. Gerichtsverfahren beruhen hingegen auf den Grundsätzen der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, wobei gerade letzterer für das arbeitsgerichtliche Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist.

Zum Beitrag «Fortschritt auf Zeit: Nach Betriebsräten hält die Videokonferenz nun vorübergehend auch im Gerichtsverfahren Einzug – Aber was bleibt nach Corona? | ARQIS Rechtsanwälte»