Arbeitsrechtlicher Umgang mit Pandemien – „Der Staat muss nicht zum Ersatz-Arbeitgeber werden“

Wenn eine Pandemie wie Corona den Betrieb erreicht, sind nicht nur Umsatz und Gewinn gefährdet. Auch in der Personalabteilung und bei den Arbeitnehmervertretern schrillen die Alarmglocken, denn die Belegschaft ist auf vielen Feldern direkt betroffen:

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