Gesetzliche Erleichterungen im Insolvenzrecht und für Restrukturierungen: Risiken und Haftung vermeiden, Chancen nutzen

Der Bundestag hat am 25. März 2020 das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" verabschiedet. Das Gesetz soll am 27. März 2020 auch vom Bundesrat beschlossen werden und dann (teilweise) rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.

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