Der Bundestag stimmt am Donnerstag, 7. Mai 2020, nach 30-minütiger Debatte über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD „zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ (19/18697) ab. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wird dazu eine Beschlussempfehlung abgeben.
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