Fachwebinar: Die virtuelle Betriebsratsarbeit zu Pandemiezeiten Die große Koalition hat viele bahnbrechende arbeitsrechtliche Neuerungen beschlossen. Darunter fallen die Einfügung eines § 129 BetrVG, nach dem Sitzungen und Beschlussfassungen von Betriebsräten nun mittels Video- und Telefonkonferenzen durchgeführt werden können sollen. Dies gilt auch für Einigungsstellensitzungen und -beschlüsse. Darüber hinaus eine Erweiterung der Möglichkeiten, arbeitsgerichtliche Sitzungen per Videokonferenz durchzuführen, die Verlängerung der Frist für Kündigungsschutzklagen, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes als auch die Verlängerung der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung auf eine Woche.
Wann und wie werden diese Gesetzesänderungen zeitnah im Bundestag verhandelt und beschlossen? Wie wirken sich diese Gesetzesänderungen für die Praxis aus? Die Regelungen sollen bis zum 31. Dezember 2020 gelten. Aber was kommt danach? Was müssen Sie in Unternehmen beachten? Die Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie beim DGFP // Netzwerktreffen.digital „Die virtuelle Betriebsratsarbeit zu Pandemiezeiten – Was muss beachtet werden.“
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