Planungssicherstellungsgesetz: Corona-Festigkeit von Planungsverfahren herstellen | ARQIS Rechtsanwälte

Es gibt keinen Bereich der Wirtschaft, des öffentlichen und des privaten Lebens, der nicht von Corona aus den Bahnen gelenkt wird. Die Bundesregierung ist bemüht, möglichst viele Prozesse des Wirtschaftslebens neu zu gestalten und „coronafest“ zu machen. So hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche, am 29. April, den Entwurf eines Planungssicherstellungsgesetzes verabschiedet und damit auf den Gesetzgebungsweg gebracht. Am 7. Mai wird sich der Bundestag erstmals mit dem Gesetzesentwurf beschäftigen.

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