Die Corona-Krise löst in Unternehmen durch den Umsatzausfall bei häufig gleichen Kosten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten aus. In solchen Krisen sind Unternehmen naturgemäß gezwungen auf die Möglichkeiten des Insolvenzrechts wie z.B. das Schutzschirmverfahren zurückzugreifen. Das Schutzschirmverfahren gemäß « § 270b Insolvenzordnung » ist eine Art « Eigenverwaltung » zur Vorbereitung eines Insolvenzverfahrens vor dessen eigentlicher Eröffnung.