Bähr In der gegenwärtigen Situation, in der ganzen Branchen über Nacht die kompletten Umsätze weggebrochen sind, ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht durchaus sinnvoll. Andernfalls wäre eine große Zahl von Unternehmen verpflichtet, sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Damit ist aber niemandem geholfen, ganz zu schweigen von der hohen Zahl an Arbeitslosen, die wir dann in Deutschland sofort hätten. Allerdings wird die Gefahr einer Insolvenzwelle dadurch nicht gebannt, sondern nur in die Zukunft verschoben. Denn viele Unternehmen werden die Umsätze, die ihnen durch die Schließungen entgehen, nicht oder nicht ganz nachholen können. Gleichzeitig bleiben die Verbindlichkeiten bestehen. Der Gesetzgeber hat nur die Möglichkeit geschaffen, einzelne Verbindlichkeiten wie etwa Mieten vorübergehend zu stunden. Zudem müssen auch die Darlehen, die nun unter erleichterten Bedingungen aufgenommen werden können, irgendwann zurückgezahlt werden. Dies werden insbesondere Unternehmen, die bereits vor der Pandemie mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hatten, nicht schaffen.
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