Für die nachträgliche Prüfung der vielen Corona-Verbote sind in erster Linie die Verwaltungsgerichte zuständig. Das stellt das Bundesverfassungsgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss klar. Dass die meisten Verbote inzwischen nicht mehr gelten, stehe dem nicht entgegen, teilte das Gericht in Karlsruhe mit. Ein Normenkontrollantrag beim zuständigen Verwaltungsgericht sei dennoch zulässig. (Az. 1 BvR 990/20)
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