Darf der Chef den Download der Corona-Warn-App anordnen? Silvio Lindemann, Rechtsanwalt Silvio Lindemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät zu rechtlichen Fragen rund um die Corona-Warn-App Bildrechte: MDR/Silvio Lindemann
Eine eigentlich einfache Frage – auf die es genau zwei Antworten gibt, einmal nein und einmal ja. Nein, wenn es um das private Handy bzw. Smartphone geht. Hier darf der Arbeitgeber die Installation und Nutzung nicht einseitig anordnen. Anders hingegen beim Diensthandy. Hier darf der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-Warn-App anordnen, also die offizielle vom RKI, ohne dafür die Zustimmung des Arbeitnehmers einholen zu müssen. Dem stehen auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken gegenüber. Die Corona-Warn-App wurde auf datenschutzrechtlich sehr hohem Niveau entwickelt und auch das Ergebnis wurde von den Datenschutzbehörden insoweit abgesegnet, so dass es da auch keine Bedenken gibt.
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