Wer einen Jahresanspruch auf sechs Wochen Urlaub hat, hat diesen auch während der Zeit, in der Kurzarbeit geleistet wird. Werden statt fünf Tage die Woche nur zwei Tage gearbeitet, müssen für eine Woche Urlaub nur zwei Urlaubstage genommen werden erklärt Ernesto Klengel, Referent für Arbeitsrecht beim Hugo Sinzheimer Institut:
„Allerdings können Arbeitnehmer auch die Urlaubstage einsetzen, die sie angesammelt haben, als voll gearbeitet wurde. Mit einem Urlaubsanspruch von vier Tagen, erhält man also bei einer Zwei-Tage-Woche zwei Wochen arbeitsfrei. Das ergibt sich klar aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs.“
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