Arbeitsrecht: Darf mein Arbeitgeber mich zum Corona-Test zwingen? – DER SPIEGEL – Job & Karriere

In Zeiten von Corona ist es vom Chef daher ein schlauer Zug, frühzeitig klarzumachen, wie verfahren wird, wenn Mitarbeiter aus dem Urlaub in einem Risikogebiet zurückkehren. Das kann er über eine E-Mail an alle Mitarbeiter, aber auch über das Intranet oder das Schwarze Brett machen. Ein guter Arbeitgeber formuliert darin die Bitte um zweiwöchige Quarantäne und einen Corona-Test. "Der Test ist dabei natürlich freiwillig. Es zahlt aber der Arbeitgeber, das ist Teil seiner Fürsorgepflicht”, sagt Schunder.

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