Doch solange die gesetzliche Pflicht, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung sofort gerichtlich anzuzeigen, ausgesetzt ist, kann man aus diesen Angaben kein realistisches Lagebild ablesen. Klarer sehen da die Insolvenzberater, die schon länger von einer steigenden Anzahl von Beratungsgesprächen berichten – und im Namen der noch gesunden Unternehmen dafür plädieren, dass die Anzeigepflicht zügig wieder eingesetzt wird. Denn nachdem die Bilanzen aus 2019 durch die Verwerfungen in diesem Jahr quasi bedeutungslos geworden sind, wächst das Misstrauen gegenüber Geschäftspartnern. Die Lieferung nur gegen Vorkasse wird wieder zum Regelfall. „Wir laufen auf eine tiefe Vertrauenskrise zu, das wäre noch schlimmer als die Liquiditätskrise“, sagt etwa Jan Roth, Fachanwalt für Insolvenzrecht und in Frankfurt Partner bei der Großkanzlei Wellensiek.
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