Wer legt fest, ob Mitarbeiter ins Homeoffice gehen können oder gehen müssen?
Das liegt im Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der kann das anordnen. Entscheidend ist die Tätigkeit und ob die aus dem Homeoffice erbracht werden kann. Das ist bei vielen Büroarbeitsplätzen der Fall. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz für das Homeoffice zur Verfügung stellen.
Zum Beitrag «Quarantäne, Homeoffice, Maskenpflicht: Arbeitsrecht in der Corona-Zeit | MDR.DE»