Maskenpflicht auf Weihnachtsmärkten nur an Ständen

Für Weihnachtsmärkte ist zudem "immer ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept erforderlich", wie es in den neuen Regeln des Gesundheitsministeriums heißt. Auch im Freien gelte der Mindestabstand, Gruppen dürfen nur bis zu zehn Personen zusammenstehen.

"Insbesondere bei den Stehtischen ist darauf zu achten, dass eine feste Zuordnung der Stehplätze zu den Tischen erfolgt, damit eine stabile Situation in Bezug auf die sich am Tisch aufhaltenden Personen vergleichbar bei Sitzplätzen gewährleistet werden kann (z.B. durch Markierungen am Boden)", heißt es in den Hygiene-Standards.

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