Die teilweise Rückkehr zur Insolvenzantragspflicht ab 1. Oktober könnte zwar zu einem Anstieg der Insolvenzneuanmeldungen führen. „Eine Insolvenzwelle wird es in diesem Jahr aber voraussichtlich nicht mehr geben“, so Müller. Schließlich habe die Regierung andere Rettungsmaßnahmen wie zum Beispiel das Kurzarbeitergeld jüngst verlängert und vielen Unternehmen dadurch Spielräume eröffnet. Hinzu kommt, dass weitere Änderungen im Insolvenzrecht für die nächsten Monate angekündigt sind und manches Unternehmen daher zögerlich ist, noch in diesem Jahr Insolvenz anzumelden.