Die Regelungen zur Kurzarbeit im Überblick

In normalen Zeiten beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Durch die in der Corona-Pandemie geänderte Regelung, die die Koalition nun bis Ende 2021 verlängern will, fällt die Zahlung höher aus, je länger die Kurzarbeit andauert.

Die Staffelung sieht so aus: In den ersten Monaten erhalten Arbeitnehmer 60 Prozent. Ein Rechenbeispiel: Wem von seinem Nettogehalt 660 Euro wegen der Kurzarbeit fehlen, bekommt von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gut 400 Euro Kurzarbeitergeld. Wer Kinder hat, bekommt 67 Prozent. Ab dem vierten Monat in Kurzarbeit zahlt die Bundesagentur für Arbeit dann 70 Prozent des ausgefallenen Nettolohns als Kurzarbeitergeld und bei Betroffenen mit Kindern 77 Prozent. Wer sieben Monate lang in Kurzarbeit ist, erhält 80 Prozent des ausgefallenen Nettolohns – mit Kindern sind es dann 87 Prozent.

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