Neuer rechtlicher Rahmen für die Restrukturierung von Unternehmen

Der neue Rahmen wird für alle Unternehmen gelten, die sich in einer (drohenden) Krise befinden oder Restrukturierungsbedarf haben, nicht nur für Covid-19-Betroffene. Das StaRUG soll dabei eine Gesetzeslücke schließen, die bisher von der Praxis als Sanierungshemmnis identifiziert worden war: Außerhalb eines Insolvenzverfahrens ist für eine Restrukturierung in aller Regel der Konsens aller Beteiligten erforderlich, d.h. mehrheitliche Entscheidungen durch Gläubiger, an die auch die nicht-zustimmende Minderheit gebunden ist, sind grundsätzlich nicht möglich. Die Durchführung eines Insolvenzverfahrens, um die geschilderte "Akkordstörerproblematik" zu lösen, scheut der Schuldner regelmäßig aus einer Vielzahl von Gründen.

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