Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April verlängert

Die Insolvenzantragspflicht für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Corona-Hilfen haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben, wird bis Ende April ausgesetzt. Das beschloss die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder am Dienstag bei einem erneuten Corona-Gipfel, bei dem sie sich auch auf eine Verlängerung der bisherigen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung bis zum 14. Februar verständigten. Bisher ist die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise in Schieflage geraten sind und einen Antrag auf staatliche Hilfsgelder gestellt, aber noch nicht vollständig erhalten haben, bis zum 31. Januar 2021 befristet gewesen.

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