Steuererklärung im Corona-Jahr: Nach der Kurzarbeit drohen Nachzahlungen

Kurzarbeit und Steuererklärung: Ursprünglich betraf Kurzarbeit vor allem Saisonbeschäftigte. Die Corona-Pandemie ließ die Zahl der Kurzarbeiterinnen und -arbeiter massiv steigen. Der bisherige monatliche Höchststand wurde nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im April 2020 mit mehr als sechs Millionen erreicht, im November 2020 lag die Zahl bundesweit bei rund 2,3 Millionen. Jeder, der im vergangenen Jahr 410 Euro Kurzarbeitergeld oder mehr erhielt, ist verpflichtet eine Steuererklärung für 2020 abzugeben. „Die Zahl 410 rührt vermutlich von Berechnungen, dass der Steuerzahler ab dieser Summe häufig eine Nachzahlung zu leisten hat“, sagt Dennis Konrad, Gründer von Express-Steuer, einem digitalen Steuerservice.

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