Überbrückungshilfe nochmals erweitert und verbessert – Bundesfinanzministerium – Themen

Damit möglichst alle gut durch diese Krise kommen, wurden die umfangreichen Wirtschaftshilfen ausgebaut und neue Entwicklungen berücksichtigt. Durch die Anpassungen wird die Überbrückungshilfe III und deren Beantragung deutlich einfacher, die Förderung großzügiger und steht einem größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. Unternehmen, die besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten zusätzliche Unterstützung. Außerdem wird die Neustarthilfe für Selbstständige verbessert. Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, diejenigen Unternehmen zu unterstützen, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden umfassenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, deren wirtschaftliche Existenz aber aufgrund der Corona-Pandemie bedroht wird. Unternehmen können zudem weiterhin auf Hilfen über die KfW zählen. Das KfW-Sonderprogramm wird bis Jahresende 2021 verlängert und Kredithöchstbeträge werden erhöht.

Zum Beitrag «Überbrückungshilfe nochmals erweitert und verbessert – Bundesfinanzministerium – Themen»