Aktuelle Regelungen für den Justizbereich im Umgang mit dem Coronavirus


Aktuelle Regelungen für den Justizbereich im Umgang mit dem Coronavirus

Zugang zu Gerichts- und Bürogebäuden Personen, die keine Justizbediensteten sind, dürfen Gerichte und Staatsanwaltschaften vorerst nur zur Wahrnehmung von Terminen, zu denen sie geladen sind, betreten. Hiervon ausgenommen sind Personen, die Gerichte und Behörden in unterschiedlichen Funktionen (z.B. Anwälte, Polizeibeamte, Handwerker usw.) zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs oder zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung betreten müssen.