Angesichts der Corona-Krise soll das Infektionsschutzgesetz zügig der neuen Lage angepasst werden. In der nun vom Bundeskabinett beschlossenen Fassung sind Einschränkungen des Grundrechts auf Datenschutz geplant.
Zum Beitrag «Stellungnahme zur Novelle des Infektionschutzgesetzes»