Corona: „MAC-Klauseln“ in Unternehmenskaufverträgen

Was ist ein „MAC“?

„MAC“ ist die Abkürzung für einen Material Adverse Change, also eine wesentliche nachteilige Veränderung. „MAC-Klauseln“ in Unternehmenskaufverträgen sind v.a. im angelsächsischen Raum verbreitet und werden auch hier zu Lande regelmäßig im Rahmen von Unternehmenstransaktionen zwischen den Vertragsparteien diskutiert.

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