Dies ist in der derzeitigen Sondersituation für die regelmäßig diskutierten Maßnahmen entgegen anderen Verlautbarungen nach unserer Meinung nicht der Fall. Der Datenschutz ist ein Grundrecht, aber – wie alle Grundrechte – kein absolutes Recht, sondern muss mit anderen Grundrechten abgewogen werden.
Zum Beitrag «COVID-19: Datenschutz in Deutschland – FAQ & unsere Sicht»