Der Corona-Virus und die daraufhin getroffenen staatlichen Maßnahmen sind für viele Unternehmen existenzbedrohend – trotz der beschlossenen staatlichen Hilfsmaßnahmen („Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“) und der angekündigten teilweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflichten. In dieser Situation müssen die Geschäftsführer und Vorstände aller betroffenen Unternehmen unverzüglich handeln. Anderenfalls drohen erhebliche Haftungsrisiken.