Organisation und Pflichten von Gesellschaftsorganen in der Corona-Krise

Mittelständler wie Großkonzerne stellt die Corona-Krise gleichermaßen vor gewaltige Herausforderungen: Die Gesellschaft und ihre Gremien müssen handlungsfähig bleiben, und trotz Erleichterungen durch staatliche Maßnahmenpakete bleiben Geschäftsführer und Vorstände wie auch Aufsichtsräte verpflichtet, wirtschaftlichen Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Der nachfolgende Überblick benennt die wichtigsten organisatorischen und inhaltlichen Regeln für Organe von Kapitalgesellschaften in der Corona-Krise.

Zum Beitrag «Organisation und Pflichten von Gesellschaftsorganen in der Corona-Krise»