Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitestmöglich aus. Für Anträge steht ein stark vereinfachtes Formular zur Verfügung.
Das Antragsformular zur Fristverlängerung für die zum 10. April 2020 abzugebenden Lohnsteueranmeldungen finden Sie hier.
Um eine Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen zu beantragen, finden Sie hier eine Anleitung.