Wenn man die FFP2-Maske beruflich getragen hat, könne man sie eventuell als Werbungskosten ansetzen, sagt Isabelle Klocke. Wer sie aus privaten Gründen tragen musste oder wollte, könne sie als Gesundheitskosten absetzen. Allerdings würden diese vom Finanzamt erst anerkannt, wenn „eine bestimmte zumutbare Eigenbelastung überschritten wird“, erklärt die Steuerrechtlerin.
Zum Beitrag «FFP2-Pflicht: Können Masken steuerlich abgesetzt werden?»