Fachleute lässt das aufhorchen. Gerade in Branchen, die stark von den Einschränkungen betroffen sind, wie etwa Gastronomie, Einzelhandel oder Tourismus, würden viele „von der Hand in den Mund leben“, sagt Niering. „Nur wenige haben ein ausreichendes finanzielles Polster.“ Der Insolvenzverwalter berichtet, dass viele Betroffene momentan davon ausgehen, dass sie grundsätzlich keinen Antrag stellen müssten.
Hinzu kommt: Selbst Steuerberatern und Anwälten fällt es schwer zu prognostizieren, ob und wie viel Corona-Hilfsgeld wann zu erwarten ist. Das verkompliziert wiederum die Frage, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss. Die Förderpakete seien in jedem Sektor und in jedem Bundesland unterschiedlich, und teilweise „werden die Förderhilfen zwar aufgelegt, aber nicht in Gesetztestexte gegossen“, sagt Niering.
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