Betriebe, die bis Ende Juni Kurzarbeit anmelden, müssen dabei niedrigere Zugangshürden überwinden. Außerdem werden Arbeitgebern bis dahin für Kurzarbeiter die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe erstattet. Heil hatte sich ursprünglich dafür starkgemacht, diese Sonderregelungen sogar bis zum Jahresende zu verlängern.
Nach Widerstand vom Koalitionspartner und aus der Wirtschaft legte er aber einen Verordnungsentwurf vor, der die Regelungen zunächst bis Ende September befristet. Anträge auf die Überbrückungshilfe III, die von Altmaiers Ressort verantwortet wird, können bis Ende August gestellt werden, Änderungsanträge für die Überbrückungshilfe II noch bis Ende Juni.