Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen


Insolvenzantragspflicht für durch die Corona-Epidemie geschädigte Unternehmen aussetzen

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten. Als Vorbild hierfür dienen Regelungen, die anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2013 und 2016 getroffen wurden.