Die zuständigen Gesundheitsbehörden sollen bei einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ die Befugnis eingeräumt werden, Kontaktpersonen von Erkrankten anhand von Handy-Standortdaten zu ermitteln. Diese Daten sollen die Mobilfunkanbieter den Gesundheitsbehörden zur Verfügung stellen. Die Behörden sollen damit die Bewegungen von Kontaktpersonen verfolgen können, um sie im Verdachtsfall kontaktieren zu können und die Verkehrsdaten zur Bestimmung des Aufenthaltsortes nutzen dürfen, um die Betroffenen über ihr persönliches Risiko zu informieren.
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