Staatliche Beihilfen im Rahmen der Corona-Krise

Am 19. März 2020 verabschiedete die Kommission einen (neuen) Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 („Befristeter Beihilferahmen“), um schwerwiegende Störungen des Wirtschaftslebens in der gesamten EU abzuwenden.

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