Befristete Änderungen des GWB zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie

Das Bundeskabinett hat am 29. April 2020 einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft beschlossen, den die Regierungsfraktionen in den Bundestag einzubringen beabsichtigen.

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