Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige
Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:
Bereits geleistete Steuervorauszahlungen können teilweise zurückerstattet werden. Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden. Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet.