Kampf gegen Corona: Größtes Hilfspaket in der Geschichte Deutschlands – Bundesfinanzministerium – Themen

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Selbstständige

Unternehmen jeder Größe erhalten steuerliche Hilfen, um ihre Liquidität zu verbessern. Für unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen gilt bis Ende 2020:

Bereits geleistete Steuervorauszahlungen können teilweise zurückerstattet werden. Die Höhe von Steuervorauszahlungen kann angepasst werden. Finanzbehörden gewähren Stundungen von Steuerschulden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen werden verzichtet. 

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