Rund sieben Millionen Menschen befinden sich wegen der Corona-Krise in Kurzarbeit. Und als wäre das nicht genug, müssen sie nächstes Jahr eine extra Steuererklärung machen. Denn Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, genau wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld. Aber all das gilt als Einkommen und wird also auf den Steuersatz angerechnet. Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine erklärt das Prinzip des sogenannten Progressionsvorbehalts. "Ein furchtbarer Begriff", räumt er ein, "aber Progression heißt ja Steigerung, das steckt da drin. Und es steigt schlichtweg der Steuersatz."
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