Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige steuerliche Hilfen. Am 28. Mai hat der Bundestag das Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet und damit ein weiteres Paket auf den Weg gebracht. Es sieht unter anderem eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 % vor, damit Gastronomiebetriebe die Krise gut überstehen.
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