Am vergangenen Wochenende (21./22. März 2020) wurde es medial groß beworben: Für die Zeit der Corona-Krise schickt eine internationale Fastfoodkette ihre Mitarbeiter in die Filialen eines Discounters. Wie ist das (arbeits-)rechtlich möglich? Und kann durch eine solche ungewöhnliche Maßnahme auf der einen Seite Kurzarbeit vermieden, auf der anderen Seite Personalbedarf gedeckt werden?
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