Umgang mit Arbeitnehmerdaten während der Corona-Krise von Dr. Jürgen Hartung und Patrick Schwarze, Oppenhoff & Partner Die Verhinderung der weiteren Verbreitung des Coronavirus hat auch innerhalb der Unter-nehmen oberste Priorität. Der Datenschutz für die Daten der Mitarbeiter ist zwar nicht außer Kraft gesetzt. Aber er bietet nach Ansicht der Datenschutzbehörden genügend Spielraum, die anstehenden Aufgaben im Einklang mit dem Gesetz zu bewältigen.
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